Dienstag, 25. Mai 2021

Blog 14

20.05.21 || Trotz spannender Themen auf der Tagesordnung sind überraschend wenig Zuschauer in die Turnhalle gekommen. Die Sanierungskosten für die Feuerwehr sollten verabschiedet werden, dann ging es um die Bebauung im Zusammenhang mit der Realschule sowie das Thema Akteneinsicht für Gemeinderäte.

Abschluss Sanierung der Feuerwehr und Beschluss der Mehrkosten - teurer, als geplant

Die Sanierung ist abgeschlossen, die Feuerwehr und die Schützen haben wieder ein funktionierendes, modernes Zuhause. Das ist gut. Der Wermutstropfen: Die von der Verwaltung präsentierten Mehrkosten belaufen sich in Summe auf rund 475 T EUR, das sind rund 20% über den im Gemeinderat 2018 genehmigten Kosten von 2,7 Mio. EUR. Nachfragen aus dem Gremium zu den Details und Ursachen der Kostensteigerung führten zu dem Schluss, dass wohl sorgfältiger hätte geplant werden können. Herausragend die 21 T EUR Mehrkosten für ein Müllhäuschen . Auf Nachfrage, was denn dann das Häuschen selbst schon gekostet habe, kam man insgesamt auf rund 40 T EUR. Das brachte dann doch viele Gemeinderatsmitglieder zum Staunen und Kopfschütteln. Es wurde angeregt, den gesamten Vorgang dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Dennoch wurden die Mehrkosten mit nur 2 Gegenstimmen beschlossen.

Meine Meinung dazu: Im Nachgang bleibt jetzt nur noch darauf zu dringen, dass bei zukünftig anstehenden Sanierungsarbeiten eine konsequentere Projektsteuerung und -überwachung stattfindet. Die derzeit laufende Sanierung des Rathauses wäre dafür gut geeignet.

Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße (B471) - Chance mit vielen Herausforderungen

Bereits im Vorfeld hatten sich viele Bürgerinnen und Bürger mit kritischen Fragen in Mails sowohl an die Verwaltung als auch an Gemeinderäte gewandt. Hauptpunkt war fast immer die Massivität der vorgesehenen Bebauung (Anzahl Wohnungen und Versiegelung) und der Erhalt des wertvollen Biotops. Entsprechend leitete der Bürgermeister dann diesen Tagesordnungspunkt auch ein. Er betonte ein ums andere Mal, dass es sich hier lediglich um einen ersten Vorschlag für einen überarbeiteten Flächennutzungsplan handle, der noch im Juli den Bürgerinnen und Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden solle. Auch die Größen der eingezeichneten Flächen sei vorerst nicht verbindlich. Tenor in der anschließenden Diskussion: Ein klares Ja zu Realschule und Montessori Schule, aber beim Punkt Wohnbebauung stufenweise und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vorgehen. Entsprechend wurde auch nur ein Aufstellungsbeschluss für den Flächenumgriff beschlossen (einstimmig), also nur die gesamte zu überplanende Fläche - ohne Festlegung von konkreten m²-Flächen. 

Meine Meinung dazu: Der Bau der Realschule – verbunden mit Wohnbebauung – wäre mit Abstand das größte Projekt, das in Hohenbrunn in den letzten 25 Jahren realisiert wurde. Nach 10 Jahren Bevölkerungsstagnation könnten dadurch fast 1.000 neue Einwohner dazukommen. Ein Wachstum von 10%. Ein komplett neuer Ortsteil würde entstehen, größer als die neue Luitpoldsiedlung. Das ist eine große Chance für die Ortsentwicklung, aber die Gemeinde muss dieses Wachstum verkraften (können) - nicht nur finanziell. Da das gesamte Areal einer einzigen Gesellschaft gehört, braucht es kluge, vertragliche Vereinbarungen. Hier sind Bürgermeister mit Gemeinderat gefordert, gute Antworten auf die entscheidenden Fragen zu finden: Wieviel (bezahlbarer) Wohnraum kann und soll entstehen? Wie kann die Integration in die bisherige Struktur von Hohenbrunn gelingen? Wie kann das Kosten/Nutzen-Verhältnis für die Gemeinde optimiert werden? Wieviel Kosten für Infrastruktur wird der Investor übernehmen, und welche Kosten bleiben letztlich bei der Gemeinde hängen (neben den Kosten für Grunderwerb und Realschulbau)? Wieviel des wertvollen Biotops werden erhalten bleiben? Und nicht zuletzt: In wieweit trägt die gesamte Entwicklung den Wünschen und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung? Das sind viele, komplexe Fragen. Dahinter viele - zum Teil widersprüchliche - Interessen, die unter einen Hut gebracht werden wollen. Durch die Umstände bedingt, drängt die Zeit. Aber jetzt diese Punkte nicht ordentlich zu bedenken, würde sich später mit Sicherheit rächen.

Akteneinsicht für Gemeinderäte/Änderung der Geschäftsordnung - nach emotionaler Debatte endlich verabschiedet

Folgender Beschlussantrag stand zur Abstimmung: "Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen." Diese Formulierung findet sich übrigens in vielen Geschäftsordnungen von Gemeinden. In der Gemeinderatssitzung im Mai 2020 wurde dieser Antrag mehrheitlich beschlossen. Der Bürgermeister hate den Beschluss beanstandet, die Rechtsaufsicht gab ihm Recht. Im weiteren Verlauf gab es ein Petitionsverfahren über Rechtsauffassung der Rechtsaufsicht und eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern. In beiden Fällen wurde bestätigt, dass die Formulierung nicht zu beanstanden gewesen wäre. Also erneute Vorlage zum Beschluss. Der Bürgermeister entfachte nun eine hoch-emotionale Debatte mit dem Tenor, durch die Formulierung 'zur Überwachung' würde das grundlegende Vertrauensverhältnis zur Verwaltung zerstört, er müsse die Mitglieder der Verwaltung schützen, etc. Seiner Auffassung nach sei auch nicht bindend, was aus einer Regierungsbehörde (hier das Innenministerium) oder einem Petitionsausschuss komme. Rechtsverbindlich sei es erst dann, wenn ein Gericht eine letztgültige Entscheidung getroffen habe. Allerdings würde er nicht gegen seinen Gemeinderat klagen, wenn der diesen Beschluss fasse. Erhebliche Irritation im Plenum ob dieser Argumentation. Das hat eine sachliche Debatte um diese Formulierung und ggf. eine Kompromissformel sehr erschwert. Trotzdem in der Folge ein Änderungsantrag, ohne diese strittige Formulierung abzustimmen. Der Original-Antrag fand mit mit 7 Stimmen keine Mehrheit, der geänderte Antrag wurde mit 12 Stimmen dann mehrheitlich angenommen.

Meine Meinung dazu: Ich kann absolut nachvollziehen, dass eine Verwaltung die Formulierung "Überwachung" nicht gerne liest. Der Bürgermeister hätte nun die Option wählen können, das seiner Verwaltung als normale und übliche Formulierung zu erklären. Damit wäre Dampf aus dem Thema genommen worden. Statt dessen hat er sich entschieden, sprachlich aufzurüsten. Aussagen wie 'eine gutachterliche Stellungnahme der Regierung sei für ihn noch lange nicht rechtsverbindlich, aber er würde im Beschlussfall nicht gegen seinen eigenen Gemeinderat klagen', sind starker Tobak. Solche Sätze sind wohl noch nicht in vielen Gemeinderatssitzungen gefallen. Da hat selbst die Presse gestaunt. Aber es kann sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden.

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Manfred Haucke

PS: Ausführliche Informationen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Website des Bürgerforums