Montag, 27. Juli 2020

Blog 4

4. Gemeinderatssitzung: Same place, same time, same people und 4 spannende Themen mit Auswirkung auf die Gemeinde: Einfriedungen, Kostenerstattungssatzung, Akteneinsicht für Gemeinderäte und Digitalkonzept für die Grundschule.

Einfriedungen - zurück auf Los
Jeder, der ein Grundstück besitzt, möchte damit auch ein gewisses Maß an Privatsphäre für sich. Nachdem die Grundstücke immer kleiner werden, wächst das Bedürfnis nach Abgrenzung. Abgrenzung in Form von... - und genau hier gehen die Meinungen auseinander. Wer durch die verschiedenen Ortsteile von Hohenbrunn geht, sieht die unterschiedlichsten Lösungen: Massive Gabione-Wände stehen neben alten, überbordenden Thuja-Hecken, daneben eine leichte und luftige Busch-Bepflanzung oder nur ein einfacher Latten-Zaun. Einfriedungen prägen ein Ortsbild. Eine überarbeitete Satzung sollte nun für mehr Klarheit und Orientierung sorgen. Der Bauausschuss hatte sie schon verabschiedet, aber der Gemeinderat folgte der Empfehlung nicht. Die Diskussion zeigte, dass nicht klar war, was das Ziel der neuen Satzung sein sollte: Anpassung an neue Realitäten - Gabione-Wände und moderne Stahlzäune als zeitgemäße Lösungen zulassen? Akzente in Richtung Ökologie setzen - Einfriedungen müssen auf jeden Fall einen ökologischen Nutzen haben, z.B. Durchlässigkeit für Kleintiere? Nach langem hin und her wurde die Satzung mit 12:9 Stimmen an den Bauausschuss zurückverwiesen.
Meine Meinung dazu: Im Spannungsfeld zwischen Gestaltung, Ökologie und Zweckmäßigkeit ist es nie leicht, es allen recht zu machen. Und die unterschiedlichen Vorstellungen geben nicht selten Anlass für (nachbarschaftlichen) Streit. Wenn eine neue Satzung Leitwirkung haben soll muss klar sein, in welche Richtung sie lenken will. Darüber muss erst einmal ein gemeinsames Verständnis entstehen.

Kostenerstattungssatzung - transparente Informationspolitik?
Komplizierte Materie, ich habe ja schon im Blog 2 darüber berichtet. Nun also erneut auf der Tagesordnung, weil der Bürgermeister auch hier die Rechtsaufsicht bemüht hat. Wenn sich Baurecht erhöht, müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. So will es das Baurecht. Allerdings  nicht in allen Fällen. Wer mit dem §34 bauen kann (Einfügung in die nähere Umgebung), ist davon verschont. Er braucht keinen neuen Bebauungsplan und daher auch keine Ausgleichsflächen. Ausgleichsflächen können übrigens auf dem gleichen Grundstück oder in Eigeninitiative anderswo entstehen. Im Falle der Überplanung der alten Luitpoldsiedlung (damit dürfen beispielsweise Dachgeschosse ausgebaut werden - der Bebauungs-Plan wird mit allen Einsprüchen diesen Donnerstag im Bauausschuss beraten) hat die Gemeinde die Ausgleichsflächen dafür en bloc erworben. Nun müssten die Kosten auf die Besitzer der Grundstücke umgelegt werden. Das geht mit einem individuellen (städtebaulichen) Vertrag oder eben - quasi automatisch - über eine Kostenerstattungssatzung. Damit kann dann ein Kostenbescheid verschickt werden. Unabhängig davon, ob jemand von diesem zusätzlichen Baurecht dann tatsächlich Gebrauch macht oder nicht, ob er selbst eine Ausgleichsfläche hätte ausweisen können oder nicht. Viele Bürger*innen fühlen sich über diese Änderung nicht oder nur mangelhaft informiert. Sowohl Bürgermeister als auch die Rechtsaufsicht halten allerdings die öffentliche Auslegung (einmal des Aufstellungsbeschlusses, einmal des Bebauungsplans) für ausreichende Information. Der Kompromissvorschlag der Verwaltung, die Kosten zinslos zu stunden, bis das erhöhte Baurecht genutzt wird oder ein Eigentümerwechsel stattfindet, bewirkte letztlich eine "zähneknirschende" Billigung mit  17:4 Stimmen.
Meine Meinung dazu: Die Ungleichbehandlung bleibt, wird nur durch die Stundung de facto nicht finanziell wirksam, und bei der aktiven Information der betroffenen Bürger*innen ist noch deutlich Luft nach oben.

Akteneinsicht, die zweite - Vertrauen Fehlanzeige!

Zur Erinnerung: In der konstituierenden Sitzung im Mai gab es einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (vom Bürgerforum und den Grünen gestützt), der nach eingehender Diskussion eine Mehrheit im Gemeinderat fand. „Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen“. Der Bürgermeister hielt den Beschluss für rechtswidrig und hatte rechtliche Prüfung  angekündigt. Das Landratsamt München hat nun in einer umfangreichen Stellungnahme festgestellt, dass ein "allumfassendes Akteneinsichtsrecht ...unzulässig" sei. Das wurde allerdings im Antrag nicht gefordert. Interessant war die wortreiche Begründung des Bürgermeisters. Der führte sinngemäß aus, es reiche doch vollkommen, wenn die Gemeinderatsmitglieder über die zur Abstimmung stehenden Beschlüsse informiert würden. Frau Kreder-Strugalla fragte daraufhin sehr berechtigt: Welches Bild hat die Verwaltung eigentlich von den Gemeinderäten, dass sie hier so vehement abblockt? Das hat sogar den Reporter der SZ verwundert. Leider hatte ein Geschäftsordnungsantrag der SPD zur sofortigen Abstimmung eine knappe Mehrheit, die weitere Debatte wurde damit verhindert. Mit 11:10 Stimmen (CSU, SPD und FDP) gab es einen denkbar knappen Beschluss. Warum die Vertreterin der FDP, eigentlich eine klassisch liberale Partei, hier auch dagegen stimmt, bleibt ihr Geheimnis. Auf jeden Fall bleibt damit alles beim alten.
Meine Meinung dazu: Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Gemeinderäte Informationen erhalten, die sie brauchen, um ihren Job gut zu machen. Andere Kommunen haben eine Informationsfreiheitssatzung, bei denen sogar die Bürger Akten einsehen können. In Hohenbrunn ist der Bürgermeister der Meinung es reiche völlig aus, wenn sich die Gemeinderatsmitglieder zu den Beschlussthemen des Gemeinderats schlau machen können. Ein etwas merkwürdiges Verständnis von der Rolle der Gemeinderäte: Stimmvolk ohne Eigeninitiative? Erstaunlich, dass eine Mehrheit im Gemeinderat offensichtlich damit kein Problem hat. In Hohenbrunn ist das Thema zu einer juristischen Feldschlacht verkommen. Nur leider sind juristische Argumente nicht dazu angetan, (verloren gegangenes) Vertrauen aufzubauen.

Digitalkonzept Grundschule - Unsere Investitionen in die Zukunft
Im Rahmen des DigitalPakts Schule stellen Bund und Land knapp 1 Mrd. EUR zur Verfügung. Man hat erkannt, wie brennend wichtig dieses Thema ist. Die Investitionen sollen in Software (Inhalte - Bayerncloud/Mevis neu – Videoplattform, Schul-Youtube), Hardware (Personal, Geräte, Verbindung) und Fortbildung für Lehrer gehen. Voraussetzung, dass eine Gemeinde als Aufwandsträger hier Gelder abrufen kann, ist ein IT-Ausstattungsplan auf Basis eines Medienkonzepts der Schule. Das Bayerische Staatsministeriums fordert hier in einem Schreiben "...die enge Kooperation mit den für die IT-Ausstattung zuständigen Schulaufwandsträgern [Kommunen]...". Vor diesem Hintergrund haben wir einen Antrag gestellt, dass die Gemeinde diese Konzepte entwickeln sollte. Damit sollte sichergestellt werden, dass bis zum Schulanfang im Herbst die nötigen Schritte abgeschlossen sind, und Hohenbrunn mit Unterstützung der Fördergelder für eine zukunftsfähige Ausstattung der beiden Grundschulen sorgen kann. Leider hat der Bürgermeister hier einen formalen Fehler im Antrag entdeckt und kommentiert, nicht die Gemeinde, sondern die Schule sei für das Medienkonzept zuständig. Mithin ginge unser Antrag ins Leere, und die Schulen seien ohnehin an diesem Thema dran. Alle Gemeinderäte könnten ja dann dabei sein, wenn die Schulen im Herbst ihre Konzepte vorstellen. Kann man nur hoffen und weiter verfolgen. Den Antrag haben wir dann zurückgezogen.
Meine Meinung dazu: Der Antrag lag schon über eine Woche in der Verwaltung. Mit etwas gutem Willen hätte man die Absicht hinter dem Antrag erkennen und einen Hinweis geben können - auch im Vorfeld. Statt dessen wartet man bis zur Sitzung, um dann einen Formfehler zu konstatieren. Das wichtige Sachthema blieb damit leider auf der Strecke.

Was Positives zum Schluss
Der Freistaat hat mittlerweile über die Höhe der Zuschüsse entschieden die Familien bekommen sollen, deren Kinder die Betreuungseinrichtungen nicht in Anspruch genommen haben. Diese Zuschüsse setzen eine Beteiligung der Kommunen voraus. Die Verwaltung hat dazu einen sehr fairen Vorschlag ausgearbeitet der dort ansetzt, wo die staatliche Erstattung der Beiträge endet. Trotz Kosten von rund knapp 100 T EUR setzte der Gemeinderat hier einstimmig ein positives und wichtiges Signal für die Eltern.

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Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke