Samstag, 16. Mai 2026

Blog 37

11.05.26 | Eine neue Legislaturperiode beginnt, der neue Gemeinderat traf sich zu seiner konstituierenden Sitzung. Aus diesem Anlaß auch wieder ein Blog.

Es ging um die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister, um die neue Geschäftsordnung und die Besetzung der Ausschüsse. Das öffentliche Interesse groß, der Sitzungssaal im Stephanihaus voll, die wenigen Sitzplätze waren schnell besetzt, manche standen noch an der Türe. 

Nach der Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder ging es um die Gemeindeverfassung, die allgemein die Organe der Gemeinde festlegt. Im neuen Vorschlag der Verwaltung waren der Umwelt- und Klimaausschuss mit dem Bauausschuss zu einem Umwelt-, Klima- und Bauausschuss (UKB) zusammengelegt worden. Lt. Bürgermeister auf Anregung aus der Verwaltung. Dazu der Antrag der Grünen (den wir ausdrücklich unterstützt hatten): Der Umwelt- und Klimaausschuss sollte wegen der künftig wachsenden Bedeutung dieses Themas weiter eigenständig bleiben und nicht mit den Bauausschuss zusammengelegt werden. Leider fand der Antrag keine Mehrheit.

Dann Anträge zur Geschäftsordnung (GO) . Sie ist die Arbeitsgrundlage für den Gemeinderat und regelt Verfahren und Abläufe, Rechte und Pflichten -  einschließlich Bürgermeister. Dazu jetzt der erste Antrag vom Bürgerforum:  Der Geschäftsordnung ist im Sinne eines Leitbilds eine Präambel voranzustellen.

„Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn ist dem Wohl aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander. Unterschiedliche Meinungen sind Ausdruck demokratischer Vielfalt und Grundlage einer konstruktiven Meinungsbildung.“

Konsensfähig, möchte man meinen. Nach dem Antrag auch überraschend langer und lauter Applaus aus dem gesamten Publikum. Eigentlich nicht erlaubt während Gemeinderatssitzungen. Der Bürgermeister ließ es durchgehen und meinte, der Applaus wäre zwar schön, aber man könne ja nie Entscheidungen zum Wohl aller treffen. Alleine von daher wäre die Präambel schon fragwürdig. In Folge kaum Diskussion im Plenum, statt dessen überwiegend Schweigen. Es sprach fast ausschließlich der Bürgermeister. Anke Lunemann machte dann noch den Vorschlag, dass der Gemeinderat doch für sich selbst ein Leitbild erarbeiten sollte. Am Ende fand die Präambel auch nach meinem Vorschlag, den ersten Satz zu streichen, keine Mehrheit. Der Antrag wurde  knapp abgelehnt.

Unser zweiter Änderungsantrag, die Protokolle der öffentlichen Sitzungen im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen, führte zu einer längeren Auseinandersetzung mit der Verwaltung: Die Beschlüsse wären ja schon im Internet (es kann ja jeder mal selbst suchen, ob er sie findet), man müsse ggf. anonymisieren und dann mehrere Protokoll-Varianten veröffentlichen, usw. In anderen Gemeinden funktioniert das offenbar problemlos, bei uns scheint der Aufwand zu hoch. Kurz und gut: Auch dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Wer möchte, kann unsere Anträge hier nochmals im Original nachlesen.

Dann hatten wir (wie auch die Grünen-Fraktion) noch Anmerkungen zu weiteren Änderungen in der Geschäftsordnung. Wie so oft, liegt auch hier der Teufel im Detail. Ein Beispiel dafür:

  • Alte GO: Rechtzeitig eingegangene Anträge .... sollen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderats gesetzt werden.
  • Neue GO: Rechtzeitig eingegangene Anträge .... setzt der BGM möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.

Warum sind solche Kleinigkeiten wichtig? Im juristischen Sprachgebrauch bedeutet "sollen": die Regel ist die Aufnahme auf die Tagesordnung, Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig und müssen erklärt werden. Die neue Formulierung bedeutet faktisch keine Verpflichtung. "Möglichst" gibt dem Bürgermeister einen nahezu unbegrenzten Ermessensspielraum — er kann jeden Antrag mit der Begründung zurückhalten, es sei "nicht möglich" gewesen, ohne das weiter begründen zu müssen. Der Antrag fand leider auch keine Mehrheit.

Strittig waren dann auch die Erhöhung der Vergabegrenzen. Gerade beim neuen UKB (Umwelt-, Klima- und Bauausschuss). Hier war der Vorschlag jeweils von 300.000 auf 750.000 EUR zu erhöhen. Die Argumentation: Allgemeine Kostensteigerungen, oft schnelles Handeln erforderlich, Entscheidungssituation im Ausschuss spiegelbildlich mit dem Gemeinderat. Letztlich wurde gab es eine Mehrheit für die erhöhten Vergabegrenzen. Auch die GO fand am Ende eine Mehrheit von 19:2 Stimmen (das BF hat konsequenterweise dagegen gestimmt).

Von CSU, SPD, FW und FDP kamen keine Änderungsanträge. 

Ärgerlich insgesamt: Zum ersten Mal kam der Vorschlag für die neue Geschäftsordnung mit einer Erläuterung in Form einer farblichen Markierung, um den Vergleich mit der alten zu erleichtern: Bisher nicht oder anders enthalten und Ergänzung bzw. Abweichung zur bisherigen GO. Begrüßenswert und positiv. Leider stellte sich beim genauen Durchlesen heraus, dass an mehreren Stellen wichtige Punkte ergänzt oder geändert worden waren, ohne sie zu kennzeichnen. Man musste also alle 24 Seiten der Geschäftsordnung penibel vergleichen. Leider lag sie auch nur gedruckt vor und nicht als Text-PDF, so dass der Vergleich wirklich mühsam war. Aber offenbar fanden das neben uns nur einige andere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen ärgerlich. Auch die Verwaltung fand das offenbar nicht so tragisch. Kommentar: „Dann müssen wir das halt noch ändern.“ 

Bei der Wahl zu den stellvertretenden Bürgermeisterposten kam es dann so, wie die Gerüchte schon im Vorfeld vorhersagten: Anton Fritzmeier setzte sich mit 12 Stimmen gegen Anke Lunemann als 2. Bürgermeister durch, Regina Wenzel setzte sich mit 11 Stimmen gegen Katarina Möschel und Eva Möbius durch. Die Ausschüsse wurden gem. Wahlergebnis besetzt, das Bürgerforum ist in allen wichtigen Ausschüssen vertreten. Zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde einstimmig Silke Trauner gewählt, Eva Möbius einstimmig zur Stellvertreterin.

Meine Meinung dazu: Die Ablehnung der Änderungsanträge zur Geschäftsordnung - verpasste Chancen. Gerade bei der Präambel. Hohenbrunn wäre die erste Gemeinde in Bayern gewesen, die sich ein Leitbild für eine demokratische Diskussionskultur gibt. Gerade in der heutigen Zeit ein wichtiges Signal. In Ottobrunn warb der neue Bürgermeister zu Beginn der konstituierenden Sitzung ausdrücklich für ein "kollegiales Klima". Und nochmals zum Verständnis und zur Klarstellung: Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung - die Verwaltung kann höchstens Vorschläge machen. Die gesamte Sitzung war auch charakteristisch für die Stimmung im Gemeinderat: Wenig Diskussion, hoher Redeanteil der Verwaltung, geschlossenes Abstimmungsverhalten. Noch kein frischer Wind. 

Wenn Ihnen mein Blog gefällt, kann ich Sie gerne informieren, wenn eine neue Ausgabe erschienen ist. Bitte geben Sie mir dazu Ihr Einverständnis per Mail an manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de.

Ich würde mich auch freuen, wenn Sie den Blog weiter verbreiten. Das geht super einfach:

  • Teilen sie den Blog am Computer oder Tablet mit dem Klick auf die jeweiligen Icons der Social Media, am Handy mit dem Klick auf die bekannten 3 Punkte.

Gerne können Sie mir auch unter manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de schreiben oder direkt einen Kommentar verfassen. Ich freue mich auf Ihr Feedback!

Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke

PS: Ausführliche Informationen aus allen Gemeinderatsgremien erhalten Sie über unseren Newsletter  Bürgerforum Aktuell - Anmeldung dazu auf der Website des Bürgerforums.

Dienstag, 3. März 2026

Blog 36

 02/03/26 | Obwohl am 8. März Gemeinderatswahl ist, haben der 'alte Gemeinderat' und die Gremien noch einige Sitzungen vor sich. Allerdings wird es da nur um rein 'operative Entscheidungen' gehen. Die konstituierende Sitzung für den neuen Gemeinderat wird erst am 11. Mai stattfinden. In diesem Blog geht es um zwei Tops aus dem Gemeinderat: Eine Bauvoranfrage und einen Antrag zur Verkehrsberuhigung.

Erneute Behandlung einer Bauvoranfrage - oder: Wann sind Ausnahmen vom Bebauungsplan zulässig?

Es ging um eine Bauvoranfrage, die im Dezember bereits im Bauausschuss entschieden wurde. Um adäquaten Wohnraum im Dachgeschoss zu schaffen, sollte das Dach angehoben werden. Den Ausbau der Dachgeschosse zu ermöglichen war 2020 auch eine ausdrückliche Zielsetzung des überarbeiteten Bebauungsplans (B-Plan). Das Problem: Die lt. B-Plan zulässige Wandhöhe würde mit der Planung um 31 cm überschritten. Grund: Die Häuser im Altbestand haben einen Sockel, der rund 30 cm über der Geländeoberkante liegt (Bezugspunkt für die Wandhöhe). Bei Neubauten fällt dieses Problem weg. Der Bauausschuss hatte nach längerer Diskussion mit knapper Mehrheit (6:5) für eine isolierte Befreiung entschieden. Der Bürgermeister sah damit die Grundzüge der Planung berührt sind und einen negativen Präzedenzfall. Er hat daher eine baurechtliche Stellungnahme des Landratsamts eingeholt, die für die Gemeinderatssitzung als nicht-öffentliches (warum nicht-öffentlich, wo der Top öffentlich war?) Dokument vorlag. In der Sitzung dann nochmals eine lebhafte Diskussion, wie der Sachverhalt - auch nach neuer Rechtslage (Stichwort: "Bau-Turbo") - zu bewerten sei. Auch diesmal gab es keine einstimmige Entscheidung, aber die Mehrheit war der Ansicht, dass es schwieriger wäre zukünftig ähnliche Anträge abzulehnen und damit die zukünftige Entwicklung des Baugebiets beeinträchtigt wäre. Auch wenn jeder Fall einzeln für sich betrachtet und entschieden werden muss. Mit 14:7 (dagegen: 3 x BF und 4 x CSU) wurde die Ablehnung der Bauvoranfrage beschlossen.  

Meine Meinung dazu: Vorweg: Da nur die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderats im Bauausschuss sind wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn alle Dokumente zum Vorgang (also die ursprüngliche Anfrage nebst Korrespondenz)  vorgelegen hätten. Das wird bei anderen Entscheidungen (siehe Merck-Schuchardt) auch so gehandhabt, damit man sich nicht mühsam alle Unterlagen zusammensuchen muss. Zum Thema selbst: Wenn es immer strikt nach B-Plan gehen würde, dann hätten wir 0/1 Entscheidungen, es bräuchte es keine Abwägungs-Diskussion. Es wurden und werden immer wieder isolierte Befreiungen vom B-Plan erteilt, auch gravierende, bei denen man auch hätte argumentieren können, dass damit die Grundzüge der Planung berührt sind. Aber: Mehrheit ist Mehrheit, und wenn man sie beim ersten Mal nicht bekommt, dann kann man es ja nochmal versuchen. Die Antragsteller selbst wurden erst auf Nachfrage von der Gemeinde informiert, dass der Beschluss des Bauausschusses nochmal im Gemeinderat zur Diskussison steht. Der Bürgermeister sieht das als normalen Vorgang an, die Gemeindeverwaltung sei hier nicht in einer Informationspflicht. Das mag verwaltungsrechtlich so sein, ob es bürgerfreundlich ist, kann jeder für sich selbst bewerten. 

Antrag zur Verkehrsberuhigung auf der B471 - realistische Aussicht auf Erfolg oder Mogelpackung?

Ferienzeit ist Stauzeit, und da heute jeder ein Navigationssystem hat, suchen viele Autofahrer nach Ausweichrouten. Die führen dann durch Hohenbrunn und die Luitpoldsiedlung. Die Anwohner können ein Lied davon singen. Nun stand ein Antrag der CSU-Fraktion zur Diskussion: Beantragung bei den zuständigen Behörden auf eine temporäre Sperrung der AB-Abfahrt Hohenbrunn an verkehrsreichen Tagen und Tempo 30 möglichst im gesamten Verlauf der B471 durch das Ortsgebiet (jedenfalls aber im Bereich der Kreuzung am Pfarrer-Wenk-Platz). Temporäre Sperrungen der AB-Abfahrten kennt man mittlerweile aus vielen Gemeinden entlang der A8 nach Süden und Gemeinden in Österreich. Die Hürden sind jedoch hoch: Es müssen klare Gefährdungspotenziale nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Bundesstraße (auch wenn es im Ortsbereich ist). In der Vergangenheit jedenfalls war diesen Versuchen kein Erfolg beschieden. Dennoch: Gerade beim Tempo 30 gibt sich der Bürgermeister betont optimistisch. Eigentlich kann ja niemand etwas gegen einen solchen Antrag haben, Erfolgsaussichten hin oder her. Also einstimmiger Beschluss.

Meine Meinung dazu: Diese Verkehrssituation ist seit Jahren bekannt. Auch ist bekannt, dass entsprechende Versuche in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert sind. Da fällt es schon auf, dass so ein Antrag genau vor der Wahl gestellt und natürlich auf Social Media auch entsprechend ausgeschlachtet wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 

Wenn Ihnen mein Blog gefällt, kann ich Sie gerne informieren, wenn eine neue Ausgabe erschienen ist. Bitte geben Sie mir dazu Ihr Einverständnis per Mail an manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de.

Ich würde mich auch freuen, wenn Sie den Blog weiter verbreiten. Das geht super einfach:

  • Teilen sie den Blog am Computer oder Tablet mit dem Klick auf die jeweiligen Icons der Social Media, am Handy mit dem Klick auf die bekannten 3 Punkte.

Gerne können Sie mir auch unter manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de schreiben oder direkt einen Kommentar verfassen. Ich freue mich auf Ihr Feedback!

Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke

PS: Ausführliche Informationen aus allen Gemeinderatsgremien erhalten Sie über unseren Newsletter  Bürgerforum Aktuell - Anmeldung dazu auf der Website des Bürgerforums.

 

 

 

 

Samstag, 1. Februar 2025

Blog 35

30/01/25 | Erste Gemeinderatssitzung, erster Blog in diesem Jahr aus dem Gemeinderat. Im Mittelpunkt zwei große Projekte in Hohenbrunn: Supermarkt verbunden mit dem Kreisverkehr an der B471 und - nicht auf der Tagesordnung - die Baumfällungen in der MUNA.

Supermarkt - Was lange währt ...

2017 hat ein Investor ein eigenes Projekt mit Supermarkt und Wohnbebauung vorgestellt . Die Jahre danach waren  geprägt von einem - zum Teil -  persönlichen Streit zwischen Bürgermeister (für die Gemeinde), Investor und einem Eigentümer der Grundstücksfläche. Größtenteils wurde der Streit gerichtlich ausgetragen. Und hier gab es jetzt 2025  - nach einem zunächst negativen Urteil, das den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte  - das ersehnte positive Urteil für die Gemeinde. Über die verfahrenstechnischen Hintergründe habe ich schon im Blog 32 berichtet. Damit ist der Bebauungsplan wieder in Kraft, noch im Herbst 25 soll lt. Investor mit dem Bau des REWE-Supermarktes (Vollsortimenter mit 1.400 m²) begonnen werden, so dass zur Vorweihnachtszeit 2026 eröffnet werden kann. Für die Baugenehmigung durch das LRA fehlen lt. Bürgermeister von Seiten des Investors nur noch "Kleinigkeiten". Der Investor beabsichtigt keine Tiefgarage zu bauen, da er hier den Rechtsstreit gewonnen hat. Nach dem Bau des Supermarkts soll das Ärztehaus - jetzt mit einem Café (damit es ein allgemeines Wohngebiet wird, für das niedrigere Lärmgrenzen gelten) - und als letztes die Wohnbebauung folgen. Könnte sein, dass die Fertigstellung dann in etwa gleichzeitig mit dem Wohngebiet an der Realschule erfolgt. Dann bekommt Hohenbrunn auf einen Schlag rund 800 neue Einwohner.

Meine Meinung dazu: Wer weiß, vielleicht könnte Hohenbrunn schon seit 16 Jahren einen Supermarkt haben, wenn... ja wenn man 2009 den Bebauungsvorschlag für Wohnungen und Supermarkt eines Mitglieds der Eigentümer-Familie nicht gleich als unrealistisch abgetan hätte (komplizierte Erbengemeinschaft!). Stattdessen hätte man versuchen können auf dieser Basis eine Bebauung zu entwickeln, die sowohl die Interessen von Hohenbrunn als auch die Interessen der Eigentümer berücksichtigt hätte. So wie es aber gelaufen ist, könnte die ganze Geschichte gut in einer Reihe stehen mit anderen Geschichten, über die oft im Fernsehen berichtet wird (z.B. in der Sendung quer). Man versucht mit juristischen Mitteln Probleme zu lösen, weil auf der persönlichen Ebene keine Lösung möglich scheint. Das dauert erfahrungsgemäß lange, der Ausgang ist oft ungewiss, und die Leidtragenden sind meist Unbeteiligte. Im Fall Hohenbrunn die Bürgerinnen und Bürger. 2019 gab es einen Versuch, die verfahrene Situation zu retten (Runder Tisch vom Bürgerforum), auch ein letzter Mediationsversuch (2023 Bürgerforum), um den Knoten durchzuschlagen und ein Ende dieses quälend langen Prozesses herbeizuführen, brachte kein Ergebnis mehr. Fazit: Viel Zeit verloren, viel Geld ausgegeben. Das Geld für die Bautafel war die geringste Investition...

Kreisverkehr - von den meisten lang ersehnt, aber teuer

Auch beim Kreisverkehr ist nichts mehr passiert, seitdem am 30.07.20 im Bauausschuss die Ergebnisse des Sicherheitsaudits für die Planungen vorgestellt wurde (siehe auch Blog 5 und Blog 31). Mit dem Urteil gibt es jetzt also auch grünes Licht für den Kreisverkehr. Lt. Auskunft von der Verwaltung seien die meisten Sicherheitsmängel aus dem Audit beseitigt, Anregungen der Gemeinderatsmitglieder in der neuen Planung umgesetzt worden. Ein erhöhter Innenring, für mehr Bremswirkung (vom Bürgerforum gefordert) wurde allerdings vom staatlichen Bauamt in Freising abgelehnt. Die Gelder für den Kreisverkehr sind fast komplett eingestellt (1,080 Mio EUR), für den Rest von 35 TEUR muss ein Haushaltsrest gebildet werden. Der Fußballplatz wird verkleinert, es muss ein neuer Ballfangzaun errichtet werden, die Straße wird vorerst (aus Kostengründen) nur bis zum Supermarkt ausgebaut.

Meine Meinung dazu: Die Grundsatz-Entscheidung für den Kreisverkehr am 25.10.2018 war mit 13:7 Stimmen nicht unumstritten. Viele Gemeinderatsmitglieder hätten einer Bedarfs-Ampelanlage den Vorzug vor einem Kreisverkehr gegeben. Aus Sicherheits-, aber auch aus Kostengründen. Jetzt kommt er also und kostet die Gemeinde richtig Geld. Auch wenn er lt. Gutachten für den Supermarkt nicht absolut notwendig ist, ist er für den Supermarkt sehr komfortabel. Ich wäre gerne bei den Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung mit dem Investor dabei gewesen. Der hat sich hier ein richtiges Filetstück zur Bebauung gesichert und ist kaum an Infrastrukturmaßnahmen finanziell beteiligt worden. Man darf gespannt sein, ob es bei den prognostizierten Kosten bleibt. Sicher ist: Die Koordination des Baus zweier Kreisverkehre (B471 und an der Realschule) wird eine große Herausforderung für die Bauverwaltung und auch eine massive Belastung für den gesamten Verkehr. 

Baumfällungen in der MUNA - so ist das also

Ein Bebauungsplan regelt die mögliche Bebauung auf Grundstücken. Unter anderem wird festgelegt, welche Bäume ggf. gefällt werden dürfen und welche erhalten werden sollen. Auf dem jüngst verkauften Grundstück in der MUNA  stehen nun nur noch 12 von  34 Bäumen, die im Bebauungsplan Nr. 82 als erhaltenswert bezeichnet waren.

Das wurde noch in der Weihnachtssitzung des Gemeinderats thematisiert. Nach meiner mehrmaligen schriftlichen und mündlichen Nachfrage im Bauausschuss und im Gemeinderat dann Ende Januar die Information der Verwaltung: Zum Teil wären Bäume bereits aus Verkehrssicherungsgründen entnommen worden, andere Bäume hätten Schäden aufgewiesen und seien daher nicht mehr standsicher gewesen. Alle Bäume seien vor den Rodungsarbeiten durch Fachpersonal besichtigt worden. Eine entsprechende Nachpflanzung ist geplant. Dokumentation zu diesem Vorgang (wer, was, wann) gibt es keine. 

Meine Meinung dazu: Um das Thema in einen größeren Zusammenhang zu stellen: Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Bäume zwar im Bebauungsplan als erhaltenswert gekennzeichnet werden, die aber dann 'leider' oder 'aus Versehen' im Zuge der Baumaßnahmen so beschädigt werden, dass sie nicht mehr zu halten sind. Vor diesem Hintergrund hatten die Baumfällungen in der MUNA natürlich erhöhten Aufmerksamkeitswert: Wie steht es mit der Umsetzung von Bebauungsplänen? Vom Landratsamt kam dazu folgende Information: Wenn eine Gemeinde von den Festsetzungen im Bebauungsplan (z.B. erhaltenswerte Bäume) abweicht, kann man das als verfahrensfreies Vorhaben (im Sinne des Art. 57 Bayerische Bauordnung - BayBO) betrachten. Damit kann die Gemeinde eigenverantwortlich über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über die Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheiden (vgl. Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Fällung von Bäumen und Büschen gilt damit als verfahrensfreies Vorhaben und ist nicht baugenehmigungspflichtig. Aha, so kann man das also sehen. Schade, dass durch die zögerliche und scheibchenweise Kommunikation seitens der Verwaltung der ganze Vorgang ein 'Geschmäckle' bekommen hat. Das baut kein Vertrauen auf.

Wenn Ihnen mein Blog gefällt, kann ich Sie gerne informieren, wenn eine neue Ausgabe erschienen ist. Bitte geben Sie mir dazu Ihr Einverständnis per Mail an manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de.

Ich würde mich auch freuen, wenn Sie den Blog weiter verbreiten. Das geht super einfach:

  • Teilen sie den Blog am Computer oder Tablet mit dem Klick auf die jeweiligen Icons der Social Media, am Handy mit dem Klick auf die bekannten 3 Punkte.

Gerne können Sie mir auch unter manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de schreiben oder direkt einen Kommentar verfassen. Ich freue mich auf Ihr Feedback!

Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke

PS: Ausführliche Informationen aus allen Gemeinderatsgremien erhalten Sie über unser Telegramm - Anmeldung dazu auf der Website des Bürgerforums