02/03/26 | Obwohl am 8. März Gemeinderatswahl ist, haben der 'alte Gemeinderat' und die Gremien noch einige Sitzungen vor sich. Allerdings wird es da nur um rein 'operative Entscheidungen' gehen. Die konstituierende Sitzung für den neuen Gemeinderat wird erst am 11. Mai stattfinden. In diesem Blog geht es um zwei Tops aus dem Gemeinderat: Eine Bauvoranfrage und einen Antrag zur Verkehrsberuhigung.
Erneute Behandlung einer Bauvoranfrage - oder: Wann sind Ausnahmen vom Bebauungsplan zulässig?
Es ging um eine Bauvoranfrage, die im Dezember bereits im Bauausschuss entschieden wurde. Um adäquaten Wohnraum im Dachgeschoss zu schaffen, sollte das Dach angehoben werden. Den Ausbau der Dachgeschosse zu ermöglichen war 2020 auch eine ausdrückliche Zielsetzung des überarbeiteten Bebauungsplans (B-Plan). Das Problem: Die lt. B-Plan zulässige Wandhöhe würde mit der Planung um 31 cm überschritten. Grund: Die Häuser im Altbestand haben einen Sockel, der rund 30 cm über der Geländeoberkante liegt (Bezugspunkt für die Wandhöhe). Bei Neubauten fällt dieses Problem weg. Der Bauausschuss hatte nach längerer Diskussion mit knapper Mehrheit (6:5) für eine isolierte Befreiung entschieden. Der Bürgermeister sah damit die Grundzüge der Planung berührt sind und einen negativen Präzedenzfall. Er hat daher eine baurechtliche Stellungnahme des Landratsamts eingeholt, die für die Gemeinderatssitzung als nicht-öffentliches (warum nicht-öffentlich, wo der Top öffentlich war?) Dokument vorlag. In der Sitzung dann nochmals eine lebhafte Diskussion, wie der Sachverhalt - auch nach neuer Rechtslage (Stichwort: "Bau-Turbo") - zu bewerten sei. Auch diesmal gab es keine einstimmige Entscheidung, aber die Mehrheit war der Ansicht, dass es schwieriger wäre zukünftig ähnliche Anträge abzulehnen und damit die zukünftige Entwicklung des Baugebiets beeinträchtigt wäre. Auch wenn jeder Fall einzeln für sich betrachtet und entschieden werden muss. Mit 14:7 (dagegen: 3 x BF und 4 x CSU) wurde die Ablehnung der Bauvoranfrage beschlossen.
Meine Meinung dazu: Vorweg: Da nur die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderats im Bauausschuss sind wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn alle Dokumente zum Vorgang (also die ursprüngliche Anfrage nebst Korrespondenz) vorgelegen hätten. Das wird bei anderen Entscheidungen (siehe Merck-Schuchardt) auch so gehandhabt, damit man sich nicht mühsam alle Unterlagen zusammensuchen muss. Zum Thema selbst: Wenn es immer strikt nach B-Plan gehen würde, dann hätten wir 0/1 Entscheidungen, es bräuchte es keine Abwägungs-Diskussion. Es wurden und werden immer wieder isolierte Befreiungen vom B-Plan erteilt, auch gravierende, bei denen man auch hätte argumentieren können, dass damit die Grundzüge der Planung berührt sind. Aber: Mehrheit ist Mehrheit, und wenn man sie beim ersten Mal nicht bekommt, dann kann man es ja nochmal versuchen. Die Antragsteller selbst wurden erst auf Nachfrage von der Gemeinde informiert, dass der Beschluss des Bauausschusses nochmal im Gemeinderat zur Diskussison steht. Der Bürgermeister sieht das als normalen Vorgang an, die Gemeindeverwaltung sei hier nicht in einer Informationspflicht. Das mag verwaltungsrechtlich so sein, ob es bürgerfreundlich ist, kann jeder für sich selbst bewerten.
Antrag zur Verkehrsberuhigung auf der B471 - realistische Aussicht auf Erfolg oder Mogelpackung?
Ferienzeit ist Stauzeit, und da heute jeder ein Navigationssystem hat, suchen viele Autofahrer nach Ausweichrouten. Die führen dann durch Hohenbrunn und die Luitpoldsiedlung. Die Anwohner können ein Lied davon singen. Nun stand ein Antrag der CSU-Fraktion zur Diskussion: Beantragung bei den zuständigen Behörden auf eine temporäre Sperrung der AB-Abfahrt Hohenbrunn an verkehrsreichen Tagen und Tempo 30 möglichst im gesamten Verlauf der B471 durch das Ortsgebiet (jedenfalls aber im Bereich der Kreuzung am Pfarrer-Wenk-Platz). Temporäre Sperrungen der AB-Abfahrten kennt man mittlerweile aus vielen Gemeinden entlang der A8 nach Süden und Gemeinden in Österreich. Die Hürden sind jedoch hoch: Es müssen klare Gefährdungspotenziale nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Bundesstraße (auch wenn es im Ortsbereich ist). In der Vergangenheit jedenfalls war diesen Versuchen kein Erfolg beschieden. Dennoch: Gerade beim Tempo 30 gibt sich der Bürgermeister betont optimistisch. Eigentlich kann ja niemand etwas gegen einen solchen Antrag haben, Erfolgsaussichten hin oder her. Also einstimmiger Beschluss.
Meine Meinung dazu: Diese Verkehrssituation ist seit Jahren bekannt. Auch ist bekannt, dass entsprechende Versuche in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert sind. Da fällt es schon auf, dass so ein Antrag genau vor der Wahl gestellt und natürlich auf Social Media auch entsprechend ausgeschlachtet wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Manfred Haucke
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