30/01/25 | Erste Gemeinderatssitzung, erster Blog in diesem Jahr aus dem Gemeinderat. Im Mittelpunkt zwei große Projekte in Hohenbrunn: Supermarkt verbunden mit dem Kreisverkehr an der B471 und - nicht auf der Tagesordnung - die Baumfällungen in der MUNA.
Supermarkt - Was lange währt ...
2017 hat ein Investor ein eigenes Projekt mit Supermarkt und Wohnbebauung vorgestellt . Die Jahre danach waren geprägt von einem - zum Teil - persönlichen Streit zwischen Bürgermeister (für die Gemeinde), Investor und einem Eigentümer der Grundstücksfläche. Größtenteils wurde der Streit gerichtlich ausgetragen. Und hier gab es jetzt 2025 - nach einem zunächst negativen Urteil, das den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte - das ersehnte positive Urteil für die Gemeinde. Über die verfahrenstechnischen Hintergründe habe ich schon im Blog 32 berichtet. Damit ist der Bebauungsplan wieder in Kraft, noch im Herbst 25 soll lt. Investor mit dem
Bau des REWE-Supermarktes (Vollsortimenter mit 1.400 m²) begonnen werden, so dass zur Vorweihnachtszeit 2026
eröffnet werden kann. Für die Baugenehmigung durch
das LRA fehlen lt. Bürgermeister von Seiten des Investors nur noch
"Kleinigkeiten". Der Investor beabsichtigt keine
Tiefgarage zu bauen, da er hier den Rechtsstreit gewonnen hat. Nach dem Bau des Supermarkts soll das Ärztehaus - jetzt mit einem Café (damit es ein allgemeines Wohngebiet wird, für das niedrigere Lärmgrenzen gelten) - und als letztes die Wohnbebauung folgen. Könnte sein, dass die Fertigstellung dann in etwa gleichzeitig mit dem Wohngebiet an der Realschule erfolgt. Dann bekommt Hohenbrunn auf einen Schlag rund 800 neue Einwohner.
Meine Meinung dazu: Wer weiß, vielleicht könnte Hohenbrunn schon seit 16 Jahren einen Supermarkt haben, wenn... ja wenn man 2009 den Bebauungsvorschlag für Wohnungen und Supermarkt eines Mitglieds der Eigentümer-Familie nicht gleich als unrealistisch abgetan hätte (komplizierte Erbengemeinschaft!). Stattdessen hätte man versuchen können auf dieser Basis eine Bebauung zu entwickeln, die sowohl die Interessen von Hohenbrunn als auch die Interessen der Eigentümer berücksichtigt hätte. So wie es aber gelaufen ist, könnte die ganze Geschichte gut in einer Reihe stehen mit anderen Geschichten, über die oft im Fernsehen berichtet wird (z.B. in der Sendung quer). Man versucht mit juristischen Mitteln Probleme zu lösen, weil auf der persönlichen Ebene keine Lösung möglich scheint. Das dauert erfahrungsgemäß lange, der Ausgang ist oft ungewiss, und die Leidtragenden sind meist Unbeteiligte. Im Fall Hohenbrunn die Bürgerinnen und Bürger. 2019 gab es einen Versuch, die verfahrene Situation zu retten (Runder Tisch vom Bürgerforum), auch ein letzter Mediationsversuch (2023 Bürgerforum), um den Knoten durchzuschlagen und ein Ende dieses quälend langen Prozesses herbeizuführen, brachte kein Ergebnis mehr. Fazit: Viel Zeit verloren, viel Geld ausgegeben. Das Geld für die Bautafel war die geringste Investition...
Kreisverkehr - von den meisten lang ersehnt, aber teuer
Meine Meinung dazu: Die Grundsatz-Entscheidung für den Kreisverkehr am 25.10.2018 war mit 13:7 Stimmen nicht unumstritten. Viele Gemeinderatsmitglieder hätten einer Bedarfs-Ampelanlage den Vorzug vor einem Kreisverkehr gegeben. Aus Sicherheits-, aber auch aus Kostengründen. Jetzt kommt er also und kostet die Gemeinde richtig Geld. Auch wenn er lt. Gutachten für den Supermarkt nicht absolut notwendig ist, ist er für den Supermarkt sehr komfortabel. Ich wäre gerne bei den Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung mit dem Investor dabei gewesen. Der hat sich hier ein richtiges Filetstück zur Bebauung gesichert und ist kaum an Infrastrukturmaßnahmen finanziell beteiligt worden. Man darf gespannt sein, ob es bei den prognostizierten Kosten bleibt. Sicher ist: Die Koordination des Baus zweier Kreisverkehre (B471 und an der Realschule) wird eine große Herausforderung für die Bauverwaltung und auch eine massive Belastung für den gesamten Verkehr.
Baumfällungen in der MUNA - so ist das also
Ein Bebauungsplan regelt die mögliche Bebauung auf Grundstücken. Unter
anderem wird festgelegt, welche Bäume ggf.
gefällt werden dürfen und welche erhalten werden sollen. Auf dem jüngst
verkauften Grundstück in der MUNA stehen nun nur noch 12 von 34 Bäumen, die im Bebauungsplan Nr. 82 als erhaltenswert bezeichnet waren.
Meine Meinung dazu: Um das Thema in einen größeren Zusammenhang zu stellen: Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Bäume zwar im Bebauungsplan
als erhaltenswert gekennzeichnet werden, die aber dann 'leider' oder
'aus Versehen' im Zuge der Baumaßnahmen so beschädigt werden, dass sie nicht mehr zu halten
sind. Vor diesem Hintergrund hatten die Baumfällungen in der MUNA natürlich erhöhten Aufmerksamkeitswert: Wie steht es mit der Umsetzung von Bebauungsplänen? Vom Landratsamt kam dazu folgende Information: Wenn eine Gemeinde von den Festsetzungen im Bebauungsplan (z.B. erhaltenswerte Bäume) abweicht, kann man das als verfahrensfreies Vorhaben (im Sinne des Art. 57
Bayerische Bauordnung - BayBO) betrachten. Damit kann die Gemeinde eigenverantwortlich über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über
die Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheiden (vgl. Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die
Fällung von Bäumen und Büschen gilt damit als verfahrensfreies Vorhaben und ist nicht baugenehmigungspflichtig. Aha, so kann man das also sehen. Schade, dass durch die zögerliche und scheibchenweise Kommunikation seitens der Verwaltung der ganze Vorgang ein 'Geschmäckle' bekommen hat. Das baut kein Vertrauen auf.
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