Montag, 8. Juni 2020

Blog 2

Zunächst möchte ich mich für die positiven und ermutigenden Rückmeldungen bedanken! Ich freue mich, dass der Blog den meisten gefällt. Daher heute die Nummer 2.

 2. Gemeinderatssitzung, 28.05.20

Ich merke beim Blick auf die Agenda: Viele 'Routine-Entscheidungen', z.B. Vergabe der Gewerke für die Arbeiten am "Hölzl" und am "Sportcampus", aber auch zwei spannende Themen: Ein Antrag vom Bürgermeister über einen Neuerlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a bis 135c Baugesetzbuch (Kostenerstattungssatzung). Klingt einigermaßen kompliziert. Und dann hat unsere Fraktion noch als neues Thema die Wiederaufnahme der Diskussion um Hohenbrunn als Standort für eine neue Realschule eingebracht. Doch der Reihe nach.

Kostenerstattungssatzung

Wer sich mit der Materie bisher noch nicht befasst hat merkt schnell: das muss man erst einmal verstehen. Im Kern geht es um folgendes: Die Schaffung von neuem Baurecht, z.B. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten (wie bei der alten Luitpoldsiedlung) oder bei der Aufstellung von neuen Bauplänen, stellt einen Eingriff in die Natur oder das Landschaftsbild dar. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen Ausgleichsmaßnahmen geschehen. Für Baurecht außerhalb der Gemeindegrenzen ist der Landkreis zuständig, innerhalb der Gemeindegrenzen muss die Gemeinde mit jedem Grundstückseigentümer oder Bauherren einen entsprechenden (städtebaulichen) Vertrag schließen. Der regelt dann, wer die Maßnahmen durchführt (Bauherr oder Gemeinde), und wie ggf. eine Refinanzierung stattfindet, wenn die Gemeinde das übernimmt.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung würde nun bedeuten, dass die Kosten für Ausgleichsflächen innerorts automatisch vom jeweiligen Eigentümer oder Bauherren zu tragen wären. Ohne gesonderten Vertrag und unabhängig davon, ob er von seinem neuen Baurecht Gebrauch macht oder nicht. Man könne ggf. über eine Stundung nachdenken, so der Bürgermeister , aber der Kostenbescheid würde erst einmal erlassen.

Lebhafte Diskussion quer durch alle Fraktionen. Die Grünen befürworteten diesen Vorschlag mit der Argumentation der Gleichbehandlung und dem Verwaltungsaufwand bei individuellen Verträgen, der Bürgermeister argumentierte mit Vereinfachung und Automatisierung für die Verwaltung, unsere Fraktion und die CSU lehnten diese Änderung ab. Sie würde vor allem für jüngst entschiedene Überplanungen innerorts (z.B. Luitpoldsiedlung) Ungerechtigkeiten schaffen, da solche gravierenden Änderungen im Vorfeld mit den Bürgern abgestimmt werden sollten. Der Antrag wurde (auch mit den Stimmen der CSU) mit 7:13 Stimmen abgelehnt.

Meine Meinung dazu: Das war ein nicht abgestimmter Vorstoß der Verwaltung. Als Ergebnis wäre mehr Geld in die Gemeindekasse gekommen, aber auch ein Vertrauensschaden für die Bürger*innen angerichtet worden.       

Hohenbrunn als Realschulstandort?!

Wer die Presse in den letzten beiden Wochen verfolgt hat, weiß, dass in Höhenkirchen-Siegertsbrunn derzeit eine ziemlich heftige Diskussion stattfindet. Die Gemeinde hat sich auf Basis eines Gemeinderatsbeschlusses im Jahr 2019 für den Standort Brunnthaler Straße für den Neubau der Realschule ausgesprochen. Das Gymnasium soll wegen der Rückkehr zu G9 und gewünschten zusätzlichen Bauten am bestehenden Standort (Bahnhofstraße) erweitert werden. Die getrennte Realisierung beider Schulbauten wäre lt. Machbarkeitsstudie mit Mehrkosten von über 22 Mio. EUR verbunden .

In der Sitzung des Zweckverbands weiterführende Schulen am 25.05.2020 wurde deutlich, dass der Zweckverband den Bau der Realschule als Campuslösung in Kombination mit der Erweiterung des Gymnasiums am Standort Bahnhofstraße favorisiert. Er hat klar signalisiert hat, dass er die Mehrkosten für die getrennte Lösung nicht tragen wird. Die Gemeinde wurde daher gebeten zu klären, unter welchen Bedingungen gegebenenfalls doch eine Campuslösung realisiert werden kann. Wenn der Gemeinderat dies ablehnt, ist davon auszugehen, dass in Höhenkirchen-Siegertsbrunn keine Realschule gebaut wird, weil die Gemeinde diese Mehrkosten nicht aufbringen kann.

Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion den Bürgermeister gebeten, das Thema als Realschulstandort auf die Tagesordnung zu setzen. Alle Gemeinderäte waren - fraktionsübergreifend - der Meinung, dass sich eine Realschule in Hohenbrunn für die gesamte Ortsentwicklung positiv auswirken könnte. Es fand sich daher eine klare Mehrheit dafür, dieses Thema weiterzuverfolgen und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen qualifizierter zu betrachten. Das heißt: Realisierungsgrundlagen und Rahmenbedingungen näher zu beleuchten. Welche Grundstücke/Standorte könnten in Frage kommen? Wie könnten ein Finanzierungsmodelle aussehen? Was wären die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt? Welche Konsequenzen ergäben sich daraus für die Ortsentwicklung?

Meine Meinung dazu: Wenn Hohenbrunn diese Idee weiterverfolgt, dann muss wirklich größer gedacht werden. Heißt konkret: Diese Entscheidung kann m.E. nicht losgelöst von den Themen wie Ortsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur (Mobilitäts- und Umgehungsstraßen-konzept), etc. getroffen werden.


Gerne können Sie mir schreiben, wie Ihnen der Blog gefällt. Einfach an manfred.haucke@buergerforum-hohenbrunn.de. Ich freue mich auf Ihr Feedback!

Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke

PS: Am Tag vor der Gemeinderatssitzung gab es noch eine Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses , in der mit einer Mehrheit von 7:4 Stimmen (gegen Stimmen der CSU) eine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, die nachhaltige Mobilität durch das Angebot von MVG-Leihrädern in Hohenbrunn zu fördern. Je dichter und zuverlässiger das Netz, desto höher die Nutzung. Das ist eine einfache Gleichung.

Meine Meinung dazu: Diese Entscheidung war nicht nur ein überfälliger Schritt für Hohenbrunn, sondern auch wichtiger Schritt für den gesamten Landkreis, um eine der letzten Lücken zu schließen.









Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen