Mittwoch, 29. März 2023

Blog 28

 29.03.23 || Nach längerer Pause wieder mal ein Blog. Diesmal zu den 3  Gemeinderatssitzungen in diesem Frühjahr. Folgenden Themen: Flächen für Windenergie, Sportcampus Riemerling, städtebaulicher Entwurf mit Änderung des Flächennutzungsplans (Wohnbebauung). 

Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen für Windenergie

 


In Folge des im Juli 2022 beschlossenen Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung, das zum Ziel hat, 2 % der Bundesfläche für die Windenergie nutzbar zu machen, hat der Regionale Planungsverband übernommen und entsprechend den Windkarten geeignete Flächen für die Kommunen definiert. Hohenbrunn bringt sich nun in das Verfahren ein, und weist innerhalb der definierten Gebiete eine eigene Vorrangfläche aus, die einer möglichen Ortsentwicklung im Osten  nicht im Wege steht. Die rund 1,7 km²  (Eigentümer: Hohenbrunn, Staatsforsten und privat) entsprechen ca. 11,7% des Gemeindegebiets (also weit mehr als gefordert)  und bieten Platz für bis zu 5-6 Windräder. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Meine Meinung dazu: Auf der ausgewiesenen Vorrangfläche östlich der MUNA werden die Windräder das Ortsbild nicht übermäßig stören, und mit einer Leistung von bis zu rund 100.000 MWh pro Jahr können sie einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Klimaneutralität von Hohenbrunn leisten. (Zum Vergleich: Die Freiflächen PV-Anlage Heidi erzeugt rund 7.500 MWh pro Jahr). Wichtig ist für mich, dass sich Hohenbrunn im weiteren Verfahren für eine breite Bürgerbeteiligung stark macht. 

Sportcampus Riemerling

Leider musste sich die Gemeinde nach einer Reihe von Planungsfehlern und Ablaufproblemen gegen Ende des Bauprojekts vom zuständigen Architekturbüro trennen. Das brachte große Verzögerungen und eine rechtliche Auseinandersetzung mit sich. Am gravierendsten war das nicht den Vorschriften entsprechende Brandschutzkonzept. Bis heute liegen noch nicht alle endgültigen Genehmigungen vor. Um den Betrieb überhaupt aufnehmen zu können, brauchte es eine vorläufige Befreiung. Eine Funkverstärkungsanlage muss nachgerüstet werden. Immerhin: Der Bau ist  schön geworden, findet allgemein Anklang, Kinderkrankheiten werden auch bald behoben sein. Der schulische Betreuungsbereich ist sehr großzügig, das Wasser im Schwimmbad hat eine sehr gute Qualität (leider ist die öffentliche Nutzung unter der Woche immer noch sehr eingeschränkt!). Vor allem auch die Außenflächen (Fußball, Basketball…) werden sehr gut angenommen, da ist bei einigermaßen schönen Wetter echt was los! Der große Wermutstropfen: Die Mehrkosten beim Bau von rund 5 Mio. EUR sowie die hohen Unterhaltskosten von rund 4.000 EUR/Tag  - beides belastet den Gemeindehaushalt extrem.

Meine Meinung dazu: Das ganze Projekt hat mit dem umstrittenen Bürgerentscheid schon etwas merkwürdig begonnen. Zwischenzeitlich war es einigermaßen im Plan, aber zu Ende gegangen ist es chaotisch. Wollte man ein Zeugnis ausstellen für die Projektüberwachung durch den Bauherren, käme wohl keine gute Note raus. Am Ende brauchte es noch die Unterstützung durch einen (teuren) externen Projektsteuerer, damit der Sportcampus schließlich eröffnet werden konnte. Leider waren die meisten Sitzungen nicht-öffentlich, und so kann auch ich die Vorgänge hinter den Kulissen nur bedingt sichtbar machen.

Städtebaulicher Entwurf (Wohnbebauung) und Änderung des Flächennutzungsplans

In der nicht-öffentlichen Gemeinderatsklausur im Oktober letzten Jahres wurden zwei unterschiedliche Entwürfe vorgestellt. Nach Diskussion und Abstimmung wurde der bevorzugte Entwurf nun weiterentwickelt, die Vorschläge sollten mit einfließen. Best of two worlds, sozusagen. Das nun öffentlich (!) vorgestellte Konzept sollte als Basis und Grundsatzentscheidung für einen späteren Bebauungsplan verabschiedet werden. Zwar fand das Konzept generell Anklang, insbesondere gefielen die großen Grünflächen und die weitgehend verkehrsfreie Zone im Innenraum. Bei 220 - 250 Wohneinheiten würden rund 500 - 550 neue Einwohner dazukommen. Andere Details führten jedoch zu einer sehr intensiven Diskussion im Plenum. 

  • Im ursprünglichen Vertrag war eine Geschossfläche von mindestens 24.500 m² vereinbart (darunter könnte die DIBAG vom Vertrag zurücktreten). Der nun vorgestellte Entwurf bewegt sich eher auf die 27.000 m² zu. Das  entspräche einer Mehrung von rund 10% oder bis zu 20 Dreizimmer-Wohnungen on top. Ein Kompromissvorschlag, eine Kappung bei 25.000 m² zu vereinbaren, fand keine Mehrheit. 
  • Nicht einig war man sich auch über die Gebäudehöhen. 5 Häuser mit
    IV + D =  EG plus 3 Stockwerke plus Dachgeschoss. Das ist schon sehr hoch - rund 14 m (ca. Rathaushöhe). Mehr Höhe = mehr (vermietbarer) Wohnraum = weniger Versiegelung. Schwierige Diskussion und Abwägung, weil sich am Ende niemand so wirklich vorstellen kann (auch nicht an dem kleinen Modell), wie die Bebauung dann tatsächlich im Ortsbild ausschauen würde. Eine (bereits geforderte und nun wiederholt versprochene) 3-D-Animation wäre hier hilfreich gewesen.
  • Kritisch gesehen wurde der Grundsatzbeschluss als solcher. Es bestand Uneinigkeit darüber, in welcher Hinsicht er bindende Wirkung haben sollte. Daher verzichtete der Bürgermeister letztendlich auf eine Abstimmung, der Entwurf wurde lediglich zur Kenntnis genommen.
Meine Meinung dazu: Nach wie vor sprechen wir über einen  'Testentwurf'.  Der sollte nun durch einen Grundsatzbeschluss irgendwie bindenden Charakter bekommen. Gleichzeitig wurde immer wieder betont, der Gemeinderat sei im weiteren Verfahren nach wie vor völlig frei in seinen Entscheidungen. Nach meinem Verständnis: Hat ein Grundsatzbeschluss keine bindende Wirkung, ist er nicht nötig. Wenn er aber die Basis für die grundsätzlichen Parameter eines Bebauungsplans bilden soll, muss klar sein, in welcher Hinsicht er dann bindenden Charakter hat (GRZ? GFZ? Anteil Grünflächen?). Dies war offenbar auch der Mehrheit im Gemeinderat unklar. Ebenso wollte man nicht einfach hinnehmen, dass seitens der DIBAG einseitig die Vermehrung der Geschossfläche festgeschrieben werden sollte. Das implizite Verständnis im Gemeinderat war immer, dass die im Vertrag festgelegten Eckwerte auch die Zielwerte sein sollten. Von Seiten der DIBAG und der Verwaltung hatte man sich offensichtlich einen anderen Diskussionsverlauf und auch ein anderes Ergebnis gewünscht. Das wurde im Lauf der Diskussion deutlich. Aber dann müssen solche für den Ort gravierenden Entscheidungen anders vorbereitet werden.
 

Beim Flächennutzungsplan wurden die Einwände und Stellungnahmen nach der 2. öffentlichen Auslegung besprochen. Kontrovers diskutiert wurden vor allem die Einwendungen von Bürgern. Hier wurde eine grundsätzliche Überprüfung des Grundsatzbeschlusses gefordert, weil sich wesentliche Parameter seit dem Grundsatzbeschluss geändert haben (Montessori-Schule fällt weg, Bahnhof-Ausbau unsicher, etc.). Die Verwaltung folgte diesem Einwand zunächst nicht. Nach intensiver und emotionaler Diskussion wurde die Stellungnahme aber dahingehend abgeändert, dass der Grundsatzbeschluss immer wieder zu überprüfen sei

Meine Meinung dazu: Hier ist er wieder, der "Grundsatzbeschluss". Es scheint das Prinzip zu gelten: Augen zu und durch. Dabei weiß jeder aus eigener Erfahrung wie wichtig es in großen Projekten ist, immer wieder zu überprüfen, ob man noch auf Kurs ist. Sonst wirft man am Ende gutes Geld schlechtem hinterher. Und hier geht es um die Gelder der Bürgerinnen und Bürger. Immerhin meinte der Bürgermeister am Ende der Diskussion salopp: Man werde sicherlich 'kein totes Pferd' reiten. Na denn...

Übrigens: Die Pläne lagen über den Jahreswechsel zwischen 19.12.22 bis 27.01.23 (!) zur Einsicht im Bauamt aus. Ich habe - ehrlich gesagt - keine Ahnung, a) wie viele Bürgerinnen und Bürger das überhaupt wissen und b) über Weihnachten und Neujahr sich Zeit nehmen, auf die Gemeinde zu gehen, und die Pläne mit all den Gutachten vor Ort einzusehen. Wenn man Anzahl der Einwendungen sieht, können es nicht allzu viele gewesen sein.

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Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke

PS: Ausführliche Informationen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Website des Bürgerforums

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