Samstag, 23. Januar 2021

Blog 10

 21.01.21 Zum ersten Mal Luftfilter in der Halle, 3 Stück, der Geräuschpegel ist kaum wahrnehmbar. Trotzdem alle Fenster offen, Durchzug, FFP2-Masken durchgehend.Die Meisten frösteln leise vor sich hin. Die Agenda vollgepackt, einige gewichtige Themen: Entlastung der Verwaltung für das Jahr 2019, Informationsfreiheits-satzung, Abstandsflächensatzung. Und mittendrin der Abschied von Martina Kreder-Strugalla von den Grünen. Man musste ihre Art nicht mögen: Sie war spröde, und ihre tiefe Kenntnis der Materie konnte zu beharrlich langen Dialogen mit dem Bürgermeister führen. Die Bilanz nach 16 Jahren in ihren eigenen Worten: „Die Arbeit im Gemeinderat war nicht immer schön, aber sinnvoll und gelegentlich wirkungsvoll.“ Ihre kritische Stimme wird fehlen. Aber zu den Themen.

Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2019 – Fehler im Vergabeprozess?

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) kontrolliert den Vollzug des kommunalen Haushalts. Dazu schauen sich die Gemeinderäte ausgewählte Vorgänge an und prüfen, ob die Vorgänge vorschriftsgemäß und verhältnismäßig waren. Im Großen und Ganzen wurden nur kleine Anregungen gegeben, nur ein Punkt wurde massiv gerügt: Bei Kfz-Anschaffungskosten stellte der RPA einen ‚schweren Vergabefehler‘ fest. Die Anschaffung eines neuen LKWs für rund 240 TEUR war zwar im Budget, überschritt aber klar die vorgeschriebene Wertgrenze für Direktvergaben und hätte somit deutschlandweit ausgeschrieben werden müssen. In der Gemeinderatsvorlage hieß es seinerzeit, es hätte eine Ausschreibung stattgefunden und es läge nur ein Angebot vor. Tatsächlich erfolgten wohl nur einige Telefonate bei mehreren Händlern. Man sei hier ‚sehenden Auges‘ das Risiko einer möglichen Amtshaftung der Gemeinderäte eingegangen, sollte der Vorgang wettbewerbsrechtlich angegriffen werden, bilanzierte der RPA. Der Bürgermeister wollte das nicht so stehen lassen. Er sprach davon, dass einem Mitarbeiter ein Fehler unterlaufen sei und wertete den Vorgang als „leichte Fahrlässigkeit“. Schlimmstenfalls hätte eine Versicherung gegriffen. Aber man habe diesen Vorgang zum Anlass genommen und den Vergabeprozess so verändert, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren können. Die Entlastung wurde mit 17:3 Stimmen erteilt.

Meine Meinung dazu: Das öffentliche Vergaberecht ist sicherlich eine komplexe Materie, aber die Überschreitung einer Wertgrenze festzustellen und entsprechend zu handeln, ist kein Hexenwerk. Vielleicht hat der RPA den Vorgang etwas hoch aufgehängt, aber auch wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist, finde ich es problematisch, den Fehler so zu bagatellisieren. Nicht zuletzt weil der Bürgermeister an anderer Stelle immer auf die strenge Einhaltung von Vergaberichtlinien pocht.

Informationsfreiheitssatzung – Jeder kann sich informieren

Viele Städte und Gemeinden in Bayern (z.B. München, Ottobrunn, Neubiberg, Grasbrunn…) haben eine Informationsfreiheitssatzung verabschiedet. Im Kern geht es darum, dass sich jeder interessierte Bürger einfach und unbürokratisch über gemeindliche Vorgänge informieren kann, solange es sich dabei  – grob gesagt - nicht um geheimhaltungswürdige Informationen handelt. Dazu gab es einen gemeinsamen Antrag von den Grünen, unserer Fraktion und der FDP mit einem entsprechenden Satzungsentwurf. Dieser Entwurf wurde im Vorfeld sehr genau erarbeitet. Er orientiert sich im Wesentlichen an den Satzungen der anderen Gemeinden, die alle schon rechtsgültig sind. In der Diskussion wurde schnell deutlich, dass sich eine Mehrheit im Gemeinderat dafür findet, aber der Bürgermeister/die Verwaltung hatte Änderungsvorschläge. Die wurden diskutiert, zum Teil wurden Kompromissvorschläge gefunden, zum Teil blieb es bei unterschiedlichen Auffassungen. Jede Änderung wurde einzeln abgestimmt. Kompromissvorschläge wurden einstimmig angenommen, die anderen Änderungsvorschläge der Verwaltung abgelehnt. Damit war eigentlich klar, welche Satzung der Gemeinderat verabschieden will. Der Bürgermeister bestand jedoch nachdrücklich darauf, die Änderungen verwaltungsseitig nochmals zusammenfassen um dann einen „datenschutzrechtlich geprüften und rechtskonformen“ Satzungsvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Verwunderung darüber im Plenum, aber nach einiger Diskussion wurde der Vorschlag angenommen.

Meine Meinung dazu: Eines der wenigen Male bisher, dass im Gemeinderat nicht nur Standpunkte ausgetauscht wurden, sondern ein lebhafterer Diskurs stattfand, der den Namen Diskussion verdient. Das empfand ich positiv und wünsche mir mehr davon.

Abstandsflächensatzung – wie dicht darf eine Bebauung sein?

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.20 eine Änderung der Bauordnung verabschiedet, die eine dichtere Bebauung erlaubt. Dazu wird die Abstandsfläche (Hausmauer zu Hausmauer) von bisher mindestens 1 H (= Höhe des Nachbarhauses)  drastisch auf 0,4 H verringert. Wenn also das Nachbarhaus 10 m hoch ist, von 10 m auf 4 m. Die Änderung tritt – ganz unüblich ohne Übergangsfristen - bereits am 01.02.21 in Kraft. Gleichzeitig hat aber der Gesetzgeber den Kommunen das Recht eingeräumt, davon abweichende Satzungen zu verabschieden. Die Verwaltung hat daher Satzungsentwürfe vorgelegt, die für alle Gebiete in Riemerling West und Ost sowie im Dorfgebiet, die bisher unter den § 34 gefallen sind (also ohne Bebauungsplan sind) ausdrücklich die alte Regelung festschreiben. Damit kann auch in Zukunft so bebaut werden wie bisher. Dort, wo rechtskräftige Bebauungspläne existieren, sind die Abstandsflächen ohnehin geregelt und behalten auch ihre Gültigkeit. Die Satzungen wurden einstimmig angenommen.

Meine Meinung dazu: Der Gemeinderat musste hier eine Abwägung treffen: Investoren und manche Bauherren würden sicherlich gerne die Grundstücke bestmöglich ausnutzen und dichter bebauen, andererseits führt eine dichte Bebauung zu immer weniger Privatsphäre, hohen Abgrenzungen und nachbarschaftlichem Zwist. Ich finde hier die Beibehaltung der alten Satzung gut, so bleibt der grüne Charakter unserer Ortsteile weitgehend erhalten.

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Herzlichst Ihr 

Manfred Haucke

PS: Ausführliche Informationen zu den Gemeindratssitzungen finden Sie auf der Website des Bürgerforums

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